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Spiel- und Platzordnung




Spielordnung

1) Spielberechtigung:
Die Tennisanlage steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Gäste können nur mit Mitgliedern spielen. Derjenige, der mit einem Gast spielen will, muss seinen Vor- und Zunamen und den Zusatz ,,Gast“ in das Platzbuch mit
Kugelschreiber oder ähnlichem eintragen und dafür Sorge tragen, dass das Gastspielgeld (EURO 3.- pro Platz und Stunde) dem Kassier entrichtet wird.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ab 17.00 Uhr nur noch auf den Tennisplätzen spielen, falls sie Trainerstunden nehmen oder mit Erwachsenen spielen.

2) Platzreservierung:
Jedes Mitglied, welches während der Saison nicht in einer Mannschaft gemeldet ist, kann auf Platz drei pro Woche eine Stunde Einzel oder Doppel im voraus reservieren. Jeder, der den Platz drei reservieren möchte, muss seinen Vor- und Zunamen mit Kugelschreiber oder ähnlichem in den Spielplan eintragen, welcher an jedem Samstag ausgehängt wird. Falls der Platz drei nicht reserviert ist, kann er von den Anwesenden belegt werden.
Reservieren können nur Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Wer zehn Minuten nach Beginn der Stunde nicht auf dem Platz ist, verliert den Anspruch auf den reservierten Platz.

3) Spieldauer:
Die Spieldauer beträgt 60 Minuten und beginnt jeweils zur ¼ Stunde. Beide Spielpartner müssen sich im Platzbuch eintragen und müssen bis zum Spielbeginn anwesend sein.
Beim Doppelspiel gilt folgende Regelung:
Zwei Spieler belegen einen Platz wie im Falle des Einzelspiels. Wenn diese sich zusätzlich noch zwei
Doppelpartner einladen, so gilt die Platzbelegung nur für die ursprünglich eingetragenen zwei Spieler. Die eingeladenen Doppelpartner haben somit das Recht, nach Eintragung im Platzbuch die nachfolgende Stunde zu spielen, d.h. sie werden so behandelt, wie wenn sie vorher nicht gespielt hätten.
Beim Einzelspiel gilt folgende Regelung:
Jeder, der seine Spielstunde abgespielt hat, muss ohne besondere Aufforderung den Platz verlassen, wenn Mitglieder anwesend sind, die noch nicht gespielt haben. Es geht nicht an, dass nach Ablauf der regulären Spielzeit ein gewonnener Satz zu Ende gespielt wird, wenn andere Mitglieder auf der Tennisanlage warten, die noch nicht gespielt haben. Hat ein Mitglied bereits gespielt (beachte Sonderregelung für eingeladenen Doppelpartner), so ist es erst dann erneut spielberechtigt, wenn alle anwesenden Mitglieder zum Spielen gekommen sind.

4) Bevorrechtigte Platzbenutzung:
Mitglieder haben vor Gästen Vorrang. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Platz drei. Trainerstunden haben Vorrecht und werden im voraus im Spielplan eingetragen und gekennzeichnet. Ranglistenspiele haben ebenfalls Vorrang und müssen ebenso im Spielplan eingetragen und besonders gekennzeichnet sein.

Platzordnung:

1) Die Sportwarte entscheiden, ob die Tennisplätze bespielbar sind oder nicht.

2) Die Plätze und die Einrichtung der Tennisanlage sind schonend zu behandeln und zu pflegen. Rauchen ist auf den Tennisplätzen verboten. Bei mutwilliger Beschädigung hat der Urheber des Schadens bzw. bei Kindern deren Eltern für den Schaden aufzukommen.

3) Nach jedem Spiel sind die Tennisplätze innerhalb der Spielstunde abzuziehen und in einen spielgerechten Zustand zu bringen.

4) Die Plätze dürfen nur von Spielern und Schiedsrichtern betreten werden. Der Aufenthalt während der Spielzeit ist innerhalb der Tennisplätze untersagt. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und Sportkleidung betreten werden.

5) Die Sportwarte haben das Recht, Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung zu rügen. Bei Verstößen oder vereinsschädigendem Verhalten kann vom Ausschuss der Tennisabteilung mit einfacher Mehrheit ein Verweis ausgesprochen werden.

Der Tennisausschuss
Hardthausen, den 18. 04. 2014


Sportzentrum Buchsmühle, 74239 Hardthausen
+49 7139 2423